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Truppführer-Ausbildung

 Die Ausbildung zum Truppführer soll den Feuerwehrmann zum richtigem und selbstständigen Handeln innerhalb einer Gruppe oder Staffel befähigen. Man könnte sagen sie ist neben der Feuerwehr-Grundausbildung das Handwerkszeug des Feuerwehr-manns.

 

Die Dauer der Ausbildung beträgt mindestens 35 Stunden und wird an drei Wochenenden durchgeführt. Der Inhalt dieser Ausbildung ist in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2/2 festgelegt und wir möchten Ihnen unser präzisiertes Schulungsprogramm im folgenden vorstellen.

 

    

Die Teilnehmer des ersten Truppführer-Lehrganges der Ende 1995 im Amt

Elsterland durchgeführt wurde.

 

 

Das Schulungsprogramm

 

1. Ausbildungswoche:

Freitag:   1. Std. Begrüßung, Lehrgangsorganisation
  2. Std. Gesetzliche Grundlagen, Feuerwehrdienstvorschriften
  3. Std. Gesetzliche Grundlagen, Brandschutzgesetz, Laufbahnverordnung, Ausbildung in der Feuerwehr
  4. Std. Fachbezogene Grundlagen, Brennen und Löschen
     
Samstag:  1. Std. Fachbezogene Grundlagen, Löschmittel, Löschverfahren, Anwendungsmöglichkeiten
  2. Std. Fachbezogene Grundlagen, Gefährliche Stoffe und Güter, Arten und Wirkungen
  3. Std. Fachbezogene Grundlagen, Gefährliche Stoffe und Güter, Transport und Kennzeichnung
  4. Std. Fahrzeugkunde, Arten, Bestückungen
    Mittagspause
  5. Std.  Fahrzeugkunde, Schlauchwagen, Rüstwagen, Drehleitern, sonst. Feuerwehrfahrzeuge
  6. Std. Fahrzeugkunde, Praktische Ausbildung
  7. Std. Gerätekunde, Persönliche Ausrüstung, Schutzkleidung, Rettungsgerät
     
Sonntag:  1. Std. Gerätekunde, Schutzkleidung, Praktische Ausbildung
  2. Std. Gerätekunde, Rettungsgeräte, Praktische Ausbildung
  3. Std. Gerätekunde, Schläuche, Armaturen, Geräte zur technischen Hilfeleistung, Praxis
  4. Std. Einsatzlehre, Lebensrettende Sofortmaßnahmen, Praktische Ausbildung
    5. Std. Einsatzlehre, Sanitäts- und Widerbelebungsgeräte, Praktische Ausbildung
     
     

 

 

 2. Ausbildungswoche:

Freitag:  1. Std. Einsatzlehre, Brandbekämpfung, Vorgehen bei verschiedenen Brandobjekten
  2. Std. Einsatzlehre, Brandbekämpfung, Wasserversorgung, Wasserförderung
  3. Std. Einsatzlehre, Praktische Ausbildung, Fahrzeugbrände
  4. Std. Einsatzlehre, Praktische Ausbildung, Fahrzeugbrände
     
Samstag:  1. Std. Einsatzlehre, Praktische Ausbildung, Gebäudebrände
  2. Std. Einsatzlehre, Praktische Ausbildung, Gebäudebrände
  3. Std. Einsatzlehre, Praktische Ausbildung, Flüssigkeitsbrände
  4. Std. Einsatzlehre, Praktische Ausbildung, Wasserförderung
    Mittagspause
  5. Std. Technische Hilfeleistung, Vorgehen bei verschiedenen Technischen Hilfeleistungen
  6 Std. Technische Hilfeleistung, Praxis, Auslaufen umweltgefährlicher Stoffe
  7. Std. Technische Hilfeleistung, Praxis, Bauunfälle
     
Sonntag: 1. Std. Technische Hilfeleistung; Praxis, Kraftfahrzeug-Unfälle
  2. Std. Technische Hilfeleistung; Praxis, Kraftfahrzeug-Unfälle
  3. Std. Technische Hilfeleistung; Praxis, Kraftfahrzeug-Unfälle
  4. Std. Technische Hilfeleistung, Maschinenunfälle
  5. Std. Vorbeugender Brandschutz, Sicherheitswachdienst

 

 

3. Ausbildungswoche:

Freitag:   1.Std.  Gefahren der Einsatzstelle, Ausbreitung und Atemgifte
  2.Std.  Gefahren der Einsatzstelle, Atomare Strahlung, Chemikalien
  3.Std.  Gefahren der Einsatzstelle, Explosion, Backdraft, Flashover
  4.Std.  Gefahren der Einsatzstelle, Einsturz, Elektrizität
     
Samstag: 1.Std.  Unfallverhütung, Praktische Ausbildung
  2.Std.  Widerholung des Gelernten
  3.Std.  Leistungsnachweis, Auswertung und Verabschiedung