Truppführer-Ausbildung
Die Ausbildung zum Truppführer soll den Feuerwehrmann zum richtigem und selbstständigen Handeln innerhalb einer Gruppe oder Staffel befähigen. Man könnte sagen sie ist neben der Feuerwehr-Grundausbildung das Handwerkszeug des Feuerwehr-manns.
Die Dauer der Ausbildung beträgt mindestens 35 Stunden und wird an drei Wochenenden durchgeführt. Der Inhalt dieser Ausbildung ist in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2/2 festgelegt und wir möchten Ihnen unser präzisiertes Schulungsprogramm im folgenden vorstellen.
Die Teilnehmer des ersten Truppführer-Lehrganges der Ende 1995 im Amt
Elsterland durchgeführt wurde.
Das Schulungsprogramm
1. Ausbildungswoche:
Freitag: | 1. Std. | Begrüßung, Lehrgangsorganisation |
2. Std. | Gesetzliche Grundlagen, Feuerwehrdienstvorschriften | |
3. Std. | Gesetzliche Grundlagen, Brandschutzgesetz, Laufbahnverordnung, Ausbildung in der Feuerwehr | |
4. Std. | Fachbezogene Grundlagen, Brennen und Löschen | |
Samstag: | 1. Std. | Fachbezogene Grundlagen, Löschmittel, Löschverfahren, Anwendungsmöglichkeiten |
2. Std. | Fachbezogene Grundlagen, Gefährliche Stoffe und Güter, Arten und Wirkungen | |
3. Std. | Fachbezogene Grundlagen, Gefährliche Stoffe und Güter, Transport und Kennzeichnung | |
4. Std. | Fahrzeugkunde, Arten, Bestückungen | |
Mittagspause | ||
5. Std. | Fahrzeugkunde, Schlauchwagen, Rüstwagen, Drehleitern, sonst. Feuerwehrfahrzeuge | |
6. Std. | Fahrzeugkunde, Praktische Ausbildung | |
7. Std. | Gerätekunde, Persönliche Ausrüstung, Schutzkleidung, Rettungsgerät | |
Sonntag: | 1. Std. | Gerätekunde, Schutzkleidung, Praktische Ausbildung |
2. Std. | Gerätekunde, Rettungsgeräte, Praktische Ausbildung | |
3. Std. | Gerätekunde, Schläuche, Armaturen, Geräte zur technischen Hilfeleistung, Praxis | |
4. Std. | Einsatzlehre, Lebensrettende Sofortmaßnahmen, Praktische Ausbildung | |
5. Std. | Einsatzlehre, Sanitäts- und Widerbelebungsgeräte, Praktische Ausbildung | |
2. Ausbildungswoche:
Freitag: | 1. Std. | Einsatzlehre, Brandbekämpfung, Vorgehen bei verschiedenen Brandobjekten |
2. Std. | Einsatzlehre, Brandbekämpfung, Wasserversorgung, Wasserförderung | |
3. Std. | Einsatzlehre, Praktische Ausbildung, Fahrzeugbrände | |
4. Std. | Einsatzlehre, Praktische Ausbildung, Fahrzeugbrände | |
Samstag: | 1. Std. | Einsatzlehre, Praktische Ausbildung, Gebäudebrände |
2. Std. | Einsatzlehre, Praktische Ausbildung, Gebäudebrände | |
3. Std. | Einsatzlehre, Praktische Ausbildung, Flüssigkeitsbrände | |
4. Std. | Einsatzlehre, Praktische Ausbildung, Wasserförderung | |
Mittagspause | ||
5. Std. | Technische Hilfeleistung, Vorgehen bei verschiedenen Technischen Hilfeleistungen | |
6 Std. | Technische Hilfeleistung, Praxis, Auslaufen umweltgefährlicher Stoffe | |
7. Std. | Technische Hilfeleistung, Praxis, Bauunfälle | |
Sonntag: | 1. Std. | Technische Hilfeleistung; Praxis, Kraftfahrzeug-Unfälle |
2. Std. | Technische Hilfeleistung; Praxis, Kraftfahrzeug-Unfälle | |
3. Std. | Technische Hilfeleistung; Praxis, Kraftfahrzeug-Unfälle | |
4. Std. | Technische Hilfeleistung, Maschinenunfälle | |
5. Std. | Vorbeugender Brandschutz, Sicherheitswachdienst |
3. Ausbildungswoche:
Freitag: | 1.Std. | Gefahren der Einsatzstelle, Ausbreitung und Atemgifte |
2.Std. | Gefahren der Einsatzstelle, Atomare Strahlung, Chemikalien | |
3.Std. | Gefahren der Einsatzstelle, Explosion, Backdraft, Flashover | |
4.Std. | Gefahren der Einsatzstelle, Einsturz, Elektrizität | |
Samstag: | 1.Std. | Unfallverhütung, Praktische Ausbildung |
2.Std. | Widerholung des Gelernten | |
3.Std. | Leistungsnachweis, Auswertung und Verabschiedung |
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